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   LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10   

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https://dejure.org/2010,17667
LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 (https://dejure.org/2010,17667)
LAG München, Entscheidung vom 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 (https://dejure.org/2010,17667)
LAG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 9 TaBV 39/10 (https://dejure.org/2010,17667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs - fehlende Abschlussvollmacht des Gesamtbetriebsrats - Vorrang der Gefährdungsbeurteilung vor einer Arbeitsschutzunterweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsstellenspruch zur "Unterweisung und erforderliche organisatorische Vorkehrung für die Beteiligung der Beschäftigten nach Arbeitsschutzgesetz"; Mangel der Bevollmächtigung des Gesamtbetriebsrats; Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 50 Abs. 2; ArbSchG § 5; ArbSchG § 12
    Einigungsstellenspruch zur "Unterweisung und erforderliche organisatorische Vorkehrung für die Beteiligung der Beschäftigten nach Arbeitsschutzgesetz "; Mangel der Bevollmächtigung des Gesamtbetriebsrats; Ermessensüberschreitung der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08

    Zulässigkeit der Aufstellung von Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung

    Auszug aus LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10
    Unter Berufung auf die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 11.12.2008, Az.: 1 TaBV 1871/08) führt das Arbeitsgericht aus, dass für die aufgabenbezogene Unterweisung eine vorherige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unabdingbar sei.

    (vgl. auch BAG, Urteil vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06, Rn. 26; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG C-Stadt, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08).

    Da die Arbeitgeberin die Unwirksamkeit des Teilspruchs wegen Überschreiten des Ermessens innerhalb der Frist des § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG geltend gemacht hat, kommt es auf die Frage, ob in der Nichtbeachtung des Vorrangs 9 TaBV 39/10 - 18 der Gefährdungsbeurteilung vor der Unterweisung auch ein Gesetzesverstoß liegt, der den Teilspruch unwirksam macht (so LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG Berlin, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08), oder ob der Teilspruch unwirksam ist, weil er einen Inhalt hat, der vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 12 ArbSchG nicht mehr gedeckt ist, nicht mehr an.

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

    Auszug aus LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10
    (vgl. auch BAG, Urteil vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06, Rn. 26; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG C-Stadt, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08).

    Da die Arbeitgeberin die Unwirksamkeit des Teilspruchs wegen Überschreiten des Ermessens innerhalb der Frist des § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG geltend gemacht hat, kommt es auf die Frage, ob in der Nichtbeachtung des Vorrangs 9 TaBV 39/10 - 18 der Gefährdungsbeurteilung vor der Unterweisung auch ein Gesetzesverstoß liegt, der den Teilspruch unwirksam macht (so LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG Berlin, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08), oder ob der Teilspruch unwirksam ist, weil er einen Inhalt hat, der vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 12 ArbSchG nicht mehr gedeckt ist, nicht mehr an.

  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10
    Bei § 12 ArbSchG handelt es sich um eine ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03, Rn. 52), die aber auch dem individuellen Gesundheitsschutz dient (BAG, Urteil vom 12.8.2008 - 9 AZR 1117/06, Rn. 26).

    (vgl. auch BAG, Urteil vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06, Rn. 26; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG C-Stadt, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08).

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10
    Bei § 12 ArbSchG handelt es sich um eine ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (vgl. BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03, Rn. 52), die aber auch dem individuellen Gesundheitsschutz dient (BAG, Urteil vom 12.8.2008 - 9 AZR 1117/06, Rn. 26).

    (BAG, Beschluss vom 08.06.2004 - 1 ABR 13/03, Rn. 51).

  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem

    Auszug aus LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10
    Danach ist maßgebend neben dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung der Gesamtzusammenhang der Regelung, sowie deren Sinn und Zweck, die auf das von den Betriebsparteien Gewollte schließen lassen (BAG, Urteil vom 19.06.2001 - 1 AZR 597/00).
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10
    Er ist in zutreffender Weise auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Teilspruchs der Einigungsstelle gerichtet (vgl. BAG, Beschluss vom 26.08.2008 - 1 ABR 16/06, Rn. 11).
  • LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10

    Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin

    Das Landesarbeitsgericht sieht sich aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06 - und der Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Köln vom 03.05.2010 - 2 TaBV 90/09 - zitiert in Juris - und München vom 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 - in der Auffassung bestätigt, dass die Unterweisung nach § 12 ArbSchG stets eine Gefährdungsbeurteilung voraussetzt (vgl. Ziff. 26 der zitierten Entscheidung des BAG).

    Auch aus der Tatsache, dass die Unterweisung bereits bei der Einstellung zu erfolgen hat, lässt sich nicht ableiten, dass der Vorrang der Gefährdungsbeurteilung nicht gewollt oder nicht möglich ist, da der Arbeitsplatz zwangsläufig vor der Einstellung vorhanden ist und somit auch beurteilt werden kann (LAG München vom 12.10.2010 aaO.).

  • LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Unterweisung im Sinne von § 12

    Dass der Antrag der Antragstellerin demgemäß so zu verstehen ist, dass der Spruch der Einigungsstelle (nur) insoweit für unwirksam erklärt werden soll, als er sich auf den Betrieb der Antragstellerin in H. bezieht, hat der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin in dem Termin zur mündlichen Anhörung vor der Kammer auf eine entsprechende Frage der Kammer hin auch ausdrücklich klargestellt (zu der selben Problematik für andere Betriebe der Antragstellerin auch das Hessische Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Juni 2010, 9 TaBV 247/09, und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, sowie das Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, jeweils abrufbar bei juris).

    Zu derselben Einschätzung sind - soweit sich der Teilspruch auf andere Niederlassungen der Antragstellerin bezieht - auch das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10, abrufbar bei juris), das Hessische Landesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09, abrufbar bei juris), das Landesarbeitsgericht München (Beschluss vom 12. Oktober 2010, 9 TaBV 39/10, abrufbar bei juris) sowie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 14. Oktober 2010, 21 TaBV 2/10, abrufbar bei juris) gelangt, und zwar unter Hinweis darauf, dass eine Regelung zur Unterweisung erst nach einer vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung hätte getroffen werden dürfen.

  • LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10

    Arbeitsschutz - Notwendigkeit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse

    Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn die neu geschaffenen Instrumente auch praktische Bedeutung erlangen und die Unterrichtung nicht in der gleichen Art und Weise durchgeführt wird wie vor der Schaffung des Gesetzes (ebenso LAG München 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 -).
  • LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 71/10

    Arbeitsschutz - Notwendigkeit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse

    Dieses Ziel kann nur dann erreicht werden, wenn die neu geschaffenen Instrumente auch praktische Bedeutung erlangen und die Unterrichtung nicht in der gleichen Art und Weise durchgeführt wird wie vor der Schaffung des Gesetzes (ebenso LAG München 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10 -).
  • BAG, 08.11.2011 - 1 ABR 64/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs 1 Nr 7 BetrVG - Unterweisung zum

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2010 - 9 TaBV 39/10 - wird zurückgewiesen.
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